AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Graphit Lifestyle GmbH
I. Geltung
1.1 Die Graphit Lifestyle GmbH, Auwinkl 10E, 6352 Ellmau, Österreich (FN 613035 y) bietet dem Kunden auf ihrer Webseite https://www.graphit-lifestyle.com/ (im Folgenden kurz „Webseite“) eine weite Bandbreite von Dienstleistungen im Bereich PR-, Medien- und Marketing-Beratung an.
1.2 Die Graphit Lifestyle GmbH wird im Folgenden kurz mit „Graphit Lifestyle“ bezeichnet.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen (AGB) der Graphit Lifestyle gelten für alle Vereinbarungen mit natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.4 Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten nur sofern nicht besondere Geschäftsbedingungen der Graphit Lifestyle GmbH (z.B. Lieferaufträge, Lizenzverträge, usw.) Anwendung finden. Sind keine solchen speziell geregelten AGBs anwendbar, so erfolgen Lieferungen, Leistungen, Beratungen und Angebote der Graphit Lifestyle ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Graphit Lifestyle abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird seitens der Graphit Lifestyle ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Graphit Lifestyle kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer AGB.
1.5 Vertragserfüllungshandlungen seitens der Graphit Lifestyle gelten insofern nicht als Zustimmung zu, von den Bedingungen der Graphit Lifestyle, abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbestimmung vereinbaren die Vertragsparteien, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und inhaltlich der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen bleiben davon in ihrer Wirksamkeit unberührt.
1.6 Hat der potentielle Kunde die Graphit Lifestyle vorab bereits eingeladen, Dienstleistungen (Vorleistungen in Form von Beratungen, Konzepten, Entwürfen, usw.) zu erbringen, und kommt die Graphit Lifestyle dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen.
1.7 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Graphit Lifestyle treten der potentielle Kunde und die Graphit Lifestyle in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
1.8 Der potentielle Kunde anerkennt, dass der Graphit Lifestyle bereits mit der Erbringung von Vorleistungen Kosten entstehen, obwohl sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
1.9 Sämtliche Vorleistungen (Beratungen, Konzepte, Entwürfe, usw.) untersteht in ihren sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung durch die Graphit Lifestyle ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
1.10 Die Vorleistungen können darüber hinaus projektrelevante Ideen enthalten, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung des Projektes (beispielsweise iSd. Vermarktungsstrategie, usw.) definiert werden. Daher sind jene Elemente der Vorleistungen geschützt, die eine Eigenart aufweisen und dem Auftrag ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Strategien, Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
1.11 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Graphit Lifestyle im Rahmen der Vorleistungen präsentierten Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
1.12 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Graphit Lifestyle Ideen präsentiert wurden, auf die bereits vor der Präsentation selbst bekannt oder entwickelt waren, so hat er dies die Graphit Lifestyle binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
1.13 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Graphit Lifestyle dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Graphit Lifestyle dabei verdienstlich wurde.
1.14 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Graphit Lifestyle ein.
II. Angebot, Leistungsumfang, Vertragsabschluss
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, dem allfälligen Briefingprotokoll oder Pflichtenheft, oder dem jeweiligen PR- oder Werbevertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Graphit Lifestyle. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Graphit Lifestyle. Von Angestellten oder Beauftragten der Graphit Lifestyle gemachte Zusicherungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
2.2 Es wird einvernehmlich festgestellt, dass PR- und Werbeverträge als freie Dienstverträge – und nicht teilweise als Werkverträge anzusehen sind.
2.3 Angebote der Graphit Lifestyle sind – sofern nichts gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist – unverbindlich. Der Vertrag gilt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Graphit Lifestyle als angenommen.
2.4 Der Kunde wird der Graphit Lifestyle zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Graphit Lifestyle wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Graphit Lifestyle haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Graphit Lifestyle wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Graphit Lifestyle schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Graphit Lifestyle bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Graphit Lifestyle hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
2.6 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, Instagram, LinkedIn, usw. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher das von der Graphit Lifestyle nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Der Kunde anerkennt ausdrücklich mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Graphit Lifestyle beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.
III. Preis, Honorar
3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren werden im Zuge der Angebotslegung durch die Honorarrichtlinien an den Kunden übermittelt und bestätigt der Kunde bei Vertragsabschluss deren Kenntnis und Angemessenheit. Alle seitens der Graphit Lifestyle genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
3.2 Kostenvoranschläge der Graphit Lifestyle sind verbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten übersteigen, wird die Graphit Lifestyle den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die angezeigte Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht.
3.3 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf Entgelt gemäß der jeweils gültigen Honorarrichtlinie.
3.4 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Kunden verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gebührt der Graphit Lifestyle gleichwohl das vereinbarte Honorar. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Graphit Lifestyle einen wichtigen Grund darstellen, so hat diese nur Anspruch auf den ihrer bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Kunden die bisherigen Leistungen verwertbar sind. Die Graphit Lifestyle kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Graphit Lifestyle, berechtigt, außer im Falle von offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
3.5 Wenn auf Kundenwunsch Arbeiten in der Nacht (20:00 Uhr – 07:00 Uhr) bzw. an Wochenend- oder Feiertagen erfolgen müssen, wird ein Aufschlag in Höhe von 100% auf die Stundensätze der jeweils gültigen Honorarrichtlinie verrechnet.
IV. Fremdleistungen
4.1 Die Graphit Lifestyle ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Graphit Lifestyle wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 Soweit die Graphit Lifestyle notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Graphit Lifestyle.
4.4 Die Graphit Lifestyle ist berechtigt, Drittleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bezogen wurden, mit einem Aufschlag von 10% an den Kunden in Rechnung zu stellen.
V. Beigestellte Unterlagen und Materialien
5.1 Für zur Bearbeitung überlassene Unterlagen und sonstige Materialien des Kunden übernimmt die Graphit Lifestyle keinerlei Haftung. Der Kunde haftet jedoch dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten und zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen (z.B. Texte, Bilder) nicht in Rechte Dritter eingreifen, im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden dürfen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wird dem Kunden nachträglich bekannt, dass die von ihm übermittelten Unterlagen zur Nutzung ungeeignet sind, so hat er die Graphit Lifestyle unverzüglich darüber zu informieren und allfällig dadurch entstandene Mehrkosten zu ersetzen.
5.2 Die Graphit Lifestyle ist jederzeit berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte und zur Bearbeitung überlassene Materialien, Unterlagen und dgl., die gegen geltendes Recht verstoßen oder bei denen diesbezüglich ein begründeter Verdacht besteht, zurückzuweisen oder zu entfernen, ohne dass dem Kunden dadurch Forderungen welcher Art auch immer entstehen.
5.3 Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher, oder berufsrechtlicher Bestimmungen bei zur Umsetzung gelangenden Werbemaßnahmen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine Haftung der Graphit Lifestyle ist demnach jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, die Graphit Lifestyle für allfällige Ansprüche Dritter, die auf einem derartigen Verstoß beruhen, schad- und klaglos zu halten.
VI. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
6.1 Die Graphit Lifestyle ist berechtigt, sowohl für das vereinbarte Honorar als auch für Barauslagen angemessene Akontozahlungen zu verlangen.
6.2 Bei Einzelaufträgen werden mangels anderslautender Vereinbarung die ersten 50 % des Honorars mit der Auftragserteilung, weitere 30% nach Erbringung der Hälfte der vereinbarten Leistung und die restlichen 20% mit Abschluss des Projekts fällig. Für Barauslagen sind angemessene Akontozahlungen mit Auftragserteilung fällig.
6.3 Bei Projektaufträgen (Dauer von mehr als 3 Monaten) ist die Graphit Lifestyle berechtigt, das vereinbarte Honorar monatsweise abzurechnen. Rechnungen sind ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
6.4 Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen der Graphit Lifestyle Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bzw. bei Leistungserbringung zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
6.5 Wird eine monatliche Betreuung beauftragt, so erhöht sich die monatliche Betreuungspauschale ab dem 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Veränderungsrate des Verbraucherpreisindexes 2020 (VPI) bzw. dessen Nachfolgeindex. Die Basis bildet der Wert des 1. Januars des Jahres der Auftragserteilung.
6.6 Einzugsermächtigung/Vorabinformation: Basierend auf einem jeweils im Einzelfall konkret zu erteilenden SEPA-Lastschrift-Mandat wird der fällige Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen frühestens zum 15. eines Monats (Fälligkeitstag) eingezogen. Sollte dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, gilt der nächstfolgende Werktag als Fälligkeitstag. Der Zahlungspflichtige hat für die entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Über das Fälligkeitsdatum und den konkreten Betrag wird der Zahlungspflichtige im Einzelfall fristgerecht gesondert informiert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geänderte Bankdaten unverzüglich bekannt zu geben. Für jede nicht eingelöste Rücklastschrift ist der Auftragnehmer berechtigt, Bankspesen zu verrechnen. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich der Auftraggeber im Verzug.
6.7 Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Graphit Lifestyle als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Graphit Lifestyle berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu begehren. Ist der Kunde Verbraucher betragen die Verzugszinsen 4 % p.a. Die Graphit Lifestyle ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen; ist der Kunde Verbraucher betragen die Zinseszinsen ebenfalls 4 % p.a.
VII. Bonitätsprüfung
7.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) oder die Schutzverbände des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.
VIII. Vertragsrücktritt
8.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Graphit Lifestyle zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die Graphit Lifestyle bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Graphit Lifestyle von allen weiteren Leistungs-, Beratungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Graphit Lifestyle die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Graphit Lifestyle einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
IX. Rücktrittsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrung
9.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertragsabschluss ausschließlich im Fernabsatz erfolgt (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wird, steht dem Kunden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.2 Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Dienstleistungserbringung innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss beginnt und sich der Verbraucher für diesen Fall ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass die Vertragserfüllung binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss beginnt und diese sodann vollständig erbracht wurde. Das Rücktrittsrecht ist auch ausgeschlossen für Verträge über Waren und Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
9.3 Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rücktritte von der Vertragserklärung sind daher binnen 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. per Brief, E-Mail) möglich. Der Rücktritt gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Verbraucher am letzten Tag der Frist seine Rücktrittserklärung auf elektronischem oder postalischem Weg versendet. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an die Geschäftsanschrift der Graphit Lifestyle, Auwinkl 10e, 6352 Ellmau.
9.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat die Graphit Lifestyle alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Die Graphit Lifestyle verwendet für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Für den Fall, dass der Verbraucher verlangt hat, dass die Graphit Lifestyle während der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Auftrages beginnen soll, hat der Verbraucher der Graphit Lifestyle einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Graphit Lifestyle von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
X. Mahn- und Inkassospesen
10.1 Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Graphit Lifestyle entstehenden Mahngebühren in Höhe von EUR 20 bis EUR 50 und die tariflichen Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
XI. Präsentationen
11.1 Für die Durchführung von Präsentationen steht der Graphit Lifestyle – soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – ein angemessenes Honorar gemäß ihrer jeweils gültigen Honorarrichtlinie zu. Kommt es nach der Präsentation zu keinem PR- und Werbevertrag, so sind diesbezügliche Unterlagen unverzüglich der Graphit Lifestyle zurückzustellen. Jegliche Nutzung von anlässlich der Präsentation erbrachten Leistungen, insbesondere auch Ideen oder Rohkonzepten, ist unabhängig von deren urheberrechtlichem Schutz unzulässig.
11.2 Werden im Zuge einer Präsentation eingebrachte Ideen und Konzepte für Kommunikationsmaßnahmen nicht in von der Graphit Lifestyle gestalteten Werbemitteln für den Kunden verwertet, so ist die Graphit Lifestyle berechtigt, diese anderweitig zu verwenden.
11.3 Führt die Präsentation zur Erteilung eines PR- und Werbeauftrags, so ist ein vereinbartes Präsentationshonorar auf das Endhonorar anzurechnen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Graphit Lifestyle zulässig.
XII. Eigentumsrecht und Urheberrechtsschutz
12.1 Sämtliche Leistungen der Graphit Lifestyle, insbesondere auch Anregungen oder Ideen bzw. einzelne Teile daraus, bleiben in deren unbeschränktem Eigentum. Ebenso Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets geistiges Eigentum der Graphit Lifestyle; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Bei Beratungsleistungen ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der Graphit Lifestyle erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträge und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der Graphit Lifestyle an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der Graphit Lifestyle wird dem Dritten gegenüber damit nicht begründet. Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Graphit Lifestyle zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Graphit Lifestyle zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge. Der Graphit Lifestyle verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der Graphit Lifestyle sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
12.2 Diesbezügliche Unterlagen können von der Graphit Lifestyle jederzeit – insbesondere bei Beendigung bzw. Kündigung des Vertrags – zurückverlangt werden. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind über Verlangen der Graphit Lifestyle unverzüglich zurückzustellen.
12.3 Der Kunde erwirbt durch vollständige Bezahlung des Honorars das Recht der Nutzung der erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne anders lautende Vereinbarung darf der Kunde Leistungen der Graphit Lifestyle nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer der vertraglichen Beziehungen nutzen.
12.4 Für die Nutzung von Leistungen oder Werbemitteln steht der Graphit Lifestyle eine angemessene Vergütung zu, welche sich nach Dauer und Umfang der weiteren Nutzung bestimmt.
XIII. Kennzeichnung
13.1 Die Graphit Lifestyle ist berechtigt, in allen ihren für den Kunden eingesetzten Werbemitteln und bei all ihren Werbemaßnahmen und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Pressekonferenzen) auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch entsteht
13.2 Die Graphit Lifestyle ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
XIV. Leistungsausführung, vorzeitige Auflösung
14.1 Zur Leistungsausführung ist die Graphit Lifestyle erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
14.2 Die Graphit Lifestyle ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Graphit Lifestyle weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Graphit Lifestyle eine taugliche Sicherheit leistet;
14.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Graphit Lifestyle fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
XV. Erfüllungsort
15.1 Erfüllungsort ist der Ort des jeweiligen Vertragsabschlusses oder ein gesondert vereinbarter Ort.
XVI. Geringfügige Leistungsänderungen
16.1 Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für die Kunden der Graphit Lifestyle zumutbare Änderungen der Leistungs-, Beratungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.
XVII. Überprüfungspflicht des Kunden
17.1 Sämtliche zur außenwirksamen Umsetzung gelangenden Leistungen der Graphit Lifestyle (z.B. Vorentwürfe, und dgl.) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Nachteile, die auf Grund nicht erteilter Freigaben (z.B. Stornogebühren bei Buchungen…) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
17.2 Der Kunde hat insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit aller außenwirksamen Leistungen der Graphit Lifestyle selbst zu überprüfen. Eine externe rechtliche Prüfung wird nur über schriftlichen Wunsch des Kunden veranlasst, der die damit verbundenen Kosten zu tragen hat. Er wird die von der Graphit Lifestyle vorgeschlagene Werbemaßnahmen bzw. Kennzeichen erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbs- bzw. kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, ein allenfalls mit der Durchführung der Werbemaßnahme bzw. der Verwendung des Kennzeichens verbundene Risiko selbst zu tragen.
XVIII. Schadenersatz
18.1 Die Haftung der Graphit Lifestyle für Schadenersatzansprüche aller Art ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen und die Art des Verschuldensgrades hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen sechs Monate ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen zum Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XIX. Gewährleistung
19.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach erbrachter Leistung bei der Graphit Lifestyle schriftlich geltend zu machen und zu begründen, widrigenfalls die Leistungen der Graphit Lifestyle als genehmigt gelten.
19.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
19.3 Die Graphit Lifestyle haftet für Schäden bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten nur bei Nachweis von Vorsatz oder grobem Verschulden. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe dieser AGB unberührt. Schadenersatzansprüche des Kunden für Mängelfolgeschäden sind jedenfalls ausgeschlossen.
19.4 Die Graphit Lifestyle leistet Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung, aber keine Gewähr für den Fall, dass eine von ihr erbrachte Leistung nicht den erhofften Erfolg erreicht.
19.5 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die Graphit Lifestyle vor, den Gewährleistungsanspruch nach Wahl der Graphit Lifestyle durch Verbesserung (Nachbesserung), Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
19.6 Die Graphit Lifestyle ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Sie ist verpflichtet den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Graphit Lifestyle zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung der Graphit Lifestyle. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Graphit Lifestyle zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. Für Verbrauchergeschäfte gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
XX. Termine
20.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Graphit Lifestyle schriftlich zu bestätigen.
20.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Graphit Lifestyle aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Graphit Lifestyle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
20.3 Befindet sich die Graphit Lifestyle in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Graphit Lifestyle schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
XXI. Eigentumsrecht und Zurückbehaltungsrecht
21.1 Alle Leistungen der Graphit Lifestyle, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Graphit Lifestyle und können von der Graphit Lifestyle jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Graphit Lifestyle jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Graphit Lifestyle setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Graphit Lifestyle dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Graphit Lifestyle, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
21.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Graphit Lifestyle, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Graphit Lifestyle und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
21.3 Für die Nutzung von Leistungen der Graphit Lifestyle, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Graphit Lifestyle erforderlich. Dafür steht der Graphit Lifestyle und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
21.4 Für die Nutzung von Leistungen der Graphit Lifestyle bzw. von Werbemitteln, für die die Graphit Lifestyle konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Graphit Lifestyle notwendig.
21.5 Der Kunde haftet der Graphit Lifestyle für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
21.6 Weiters ist die Graphit Lifestyle nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Alle Waren und Dienstleistungen werden von der Graphit Lifestyle unter Eigentumsvorbehalt geliefert bzw. erbracht und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Graphit Lifestyle. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
21.7 Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XXII. Forderungsabtretungen
22.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde der Graphit Lifestyle schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren der Graphit Lifestyle entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen der Graphit Lifestyle zahlungshalber ab. Der Kunde hat der Graphit Lifestyle auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen der Graphit Lifestyle gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen der Graphit Lifestyle inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an die Graphit Lifestyle abgetreten. Forderungen gegen der Graphit Lifestyle dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Graphit Lifestyle nicht abgetreten werden.
XXIII. Vertragsbeendigung
23.1 PR- und Werbeverträge enden mit seiner vertraglich bestimmten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann dieser von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Eine sofortige Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
XXIV. Datenschutz
24.1 Datenschutz ist Vertrauenssache und das Vertrauen der Kunden ist der Graphit Lifestyle wichtig. Alle personenbezogenen Daten werden von der Graphit Lifestyle nur im gesetzlichen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt („verwendet“).
24.2 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail- Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die in der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
XXV. Adressenänderung
25.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Graphit Lifestyle Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
XXVI. Verschwiegenheitspflicht
26.1 Die Graphit Lifestyle sagt dem Kunden Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten zu, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit über ihn bekannt werden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Sie wird dafür Sorge tragen, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung auch durch ihre Angestellten und Beauftragten erfüllt wird. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des PR- und Werbevertrags.
26.2 Diese vertragliche Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber einem zur Verschwiegenheit verpflichteten berufsmäßigen Parteienvertreter, insbesondere in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Kunden (z.B. Honorarklage), soweit dies zur Wahrung der Rechte der Graphit Lifestyle erforderlich ist.
26.3 Unbeschadet dieser Verschwiegenheitspflicht ist die Graphit Lifestyle unbefristet berechtigt, den Kunden sowie allenfalls eine Kurzbeschreibung der für ihn erbrachten Leistung in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden. Ein jederzeit möglicher widerruf hat nachweislich schriftlich bei der Graphit Lifestyle einzulangen.
XXVII. Vollmacht
27.1 Der Kunde erteilt der Graphit Lifestyle Vollmacht, in dessen Namen und auf dessen Rechnung für die Umsetzung vereinbarter PR-, Medien- und Marketingkonzepte im Rahmen des frei gegebenen Budgets erforderliche Lieferungen oder Leistungen (z.B. Fotos, Druckwerke, Markenanmeldungen und dgl.) bei externen Professionisten zu marktüblichen Bedingungen in Auftrag zu geben.
XXVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht.
28.1 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.